Ziel der Umwandlung

Ein Insolvenzverfahren führt zu einer Auflösung und zur Löschung der Gesellschaft, birgt jedoch nicht unerhebliche Risiken für die aktuellen und die bisherigen Geschäftsführer und Gesellschafter, da ein Insolvenzverwalter weit reichende gesetzliche Möglichkeiten zur Durchsetzung persönlicher Haftungs-Szenarien hat, und diese normalerweise rigoros nutzt.

Die Alternative

3Ihre Problem-GmbH oder Problem-AG wird unter Anwendung des Umwandlungsgesetzes in eine Personengesellschaft umgewandelt, die dann nicht mehr dazu verpflichtet ist einen Insolvenzantrag zu stellen.

Die Forderungen der GmbH gehen auf eine Einzelperson, KG oder (falls gewünscht) eine oHG über.

Mit Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister sind die Haupt-Probleme für Sie als Auftraggeber beendet.

Mit der Umwandlung der GmbH in eine Personengesellschaft haftet nun der neue natürliche Eigentümer persönlich und unbeschränkt.

Bei dieser Verfahrensweise bleiben Sie allerdings bis zur erfolgten Umwandlung für Ihre Handlungen als Geschäftsführer voll verantwortlich.

Die Insolvenzantragspflicht endet erst mit Umwandlung in eine Personengesellschaft.

Wir beraten Sie ausführlich über die zivilrechtlichen und strafrechtlichen Konsequenzen einer beabsichtigten Firmenumwandlung, und stellen die entsprechenden direkten Kontakte her.