Wenn der Insolvenzantrag bereits gestellt ist gibt es eine letzte realistische Chance den Antrag zurück ziehen zu können.
Je nach Situation kann es sein dass es im Interesse des Gläubigers liegen sollte gemeinsam mit dem Geschäftsführer eine kaufmännische Lösung zu finden als auf Gedeih und Verderb der Willkür eines Insolvenzverwalters ausgeliefert zu sein.
Der agiert nicht (wie viele das vermuten) im Interesse der Gläubiger sondern ausschließlich in seinem eigenen Interesse. Je höher die Masse ist desto mehr Maßnahmen kann er sich bezahlen lassen den Beteiligten das Leben zur Hölle zu machen.
Er hat alle gesetzlichen Maßgaben das umzusetzen.
Er hat beispielsweise eine Masse von Möglichkeiten an Gläubiger gezahlte Beträge vor der Insolvenzeröffnung zurück zu fordern. Wurden Lastschriften vom Konto eingezogen gibt er diese einfach im Rahmen der Rückgabefrist zurück. Die zurück gebuchten Gelder wandern in die Insolvenzmasse. Die Ansprüche des Gläubigers richten sich an die gleiche Insolvenzmasse.
Ist der Insolvenzverwalter mit seiner Arbeit zu Ende (die durchaus auch länger als 2-3 Jahre dauern kann) ist von der Masse nur noch ein kleiner Teil übrig. In vielen Fällen bekommt der Gläubiger nach langer Zeit lediglich einen kleinen Bruchteil seiner ursprünglichen Forderung. Häufig hört man von Prozentzahlen unter 2 {6b307d3e89fc458539674035983935dd2d252e76e01200cf9b6741247df4db28} der ursprünglichen Forderung, die dann noch realisiert werden.
Genau aus diesem Grund kann es sein dass bei glaubhafter Darstellung dieses Szenarios der Gläubiger gemeinsam mit dem Geschäftsführer einlenken möchte und es zu einer Zahlungsvereinbarung kommen läßt, zu der er vorher nicht bereit gewesen wäre.
Wir sollten nichts beschönigen… -tatsächlich wird eine Rettung wie diese nicht immer zustande kommen können. Es sind viele Umstände zu berücksichtigen, aber ganz allgemein wird diese Aktion den Charakter einer Notoperation tragen, bei der man ganz einfach zum letzten Mal versucht das Schlimmste abzuwenden.
Wenn Ihre Unternehmung Mitarbeiter hatte ist die Chance auf eine Einigung prinzipiell gering, da die Mitarbeiter durch das Arbeitsamt mit Insolvenzgeld abgesichert sind. Denen ist es deshalb in der Regel egal ob ihr Arbeitgeber in die Insolvenz geht oder nicht.
Ob sich bei Ihnen ein derartiges oder ähnliches Szenario darstellen läßt prüfen wir gemeinsam mit Ihnen gerne kostenlos wenn Sie uns HIER eine Beschreibung der Situation übersenden.
Sollte Ihre Situation sich dafür eignen so könnten wir Ihnen falls Sie dies wünschen persönlich assistierend zur Seite stehen, gemeinsame Gläubigergespräche führen und mit Hilfe unserer Erfahrung auf diesem Gebiet die Aussichten auf einen Erfolg verbessern.
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