Was ist eine Firmenumwandlung?
Es ist eine Änderung der Rechtsform. Häufig wird diese Änderung von einer GmbH in eine Personengesellschaft vorgenommen um die Nachteile eines Insolvenzverfahrens zu vermeiden.
Ein Insolvenzverfahren führt zu einer Auflösung und zur Löschung der Gesellschaft, birgt jedoch nicht unerhebliche Risiken für die aktuellen und die bisherigen Geschäftsführer und Gesellschafter, da ein Insolvenzverwalter weit reichende gesetzliche Möglichkeiten zur Durchsetzung persönlicher Haftungs-Szenarien hat, und diese normalerweise rigoros nutzt.
Die Alternative
Ihre Problem-GmbH oder Problem-AG wird zunächst an eine Privatperson verkauft und dann unter Anwendung des Umwandlungsgesetzes in eine Personengesellschaft umgewandelt, die dann nicht mehr dazu verpflichtet ist einen Insolvenzantrag zu stellen.
Die Forderungen der GmbH gehen auf eine Einzelperson, KG oder (falls gewünscht) eine oHG über.
Mit Eintragung der Umwandlung ins Handelsregister sind die Probleme für Sie als Auftraggeber endgültig (ohne jegliche problematische Auswirkungen) beendet.
Mit der Umwandlung der GmbH in eine Personengesellschaft haftet nun der neue Eigentümer persönlich und unbeschränkt.
Bei dieser Verfahrensweise bleiben Sie allerdings bis zur Umwandlung für Ihre Handlungen als Geschäftsführer voll verantwortlich.
Die Insolvenzantragspflicht endet erst mit Umwandlung in eine Personengesellschaft.
